Ordentliche Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder des VBA können natürliche Personen sowie juristische Personen und Handelsgesellschaften werden, die gewerblich ein Bergungs- und Abschleppunternehmen nach den definierten Zielen des Verbandes betreiben.

Es müssen einige betriebliche, technische und personelle Mindestanforderungen von den Antragstellern für die ordentliche VBA-Mitgliedschaft erfüllt werden.

Nach Eingang des Mitgliedsantrages sowie der erforderlichen Unterlagen in der Geschäftsstelle werden Sie unangemeldet von einem Außendienstmitarbeiter des VBA besucht. Wenn dann festgestellt wird, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, steht einer Aufnahme in den Verband nichts mehr im Wege.

Voraussetzungen zur ordentlichen Mitgliedschaft

Allgemeine Informationen

Die nachfolgend aufgeführten betrieblichen, technischen und personellen Voraussetzungen müssen mindestens von Antragstellern für die ordentliche VBA-Mitgliedschaft erfüllt werden:

  • Ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung nach § 14 der Gewerbeordnung für die Durchführung von Bergungs- und Abschlepptätigkeiten;
  • Bestätigung der Behörde, dass gegen die Ausübung eines Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppbetriebes am angegebenen Standort im 24-Stunden-Dienst keine Bedenken bestehen;
  • Ständige 24-Stunden-Einsatzbereitschaft;
  • Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bergen und Abschleppen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugen und Anhängern;
  • Ausreichender Versicherungsschutz in Form einer Hakenlastversicherung (Deckungssumme in Höhe von EUR 500.000,- für Pkw / EUR 1 Mio. für Lkw für Güter- und Güterfolgeschäden sowie EUR 20.000,- für Vermögensschäden) sowie einer Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Schäden auf fremden Grundstücken mit abdeckt;
  • Mindestens 1-jährige selbständige Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe;
  • Vorlage eines persönlichen Führungszeugnisses der Inhaber bzw. der im Unternehmen verantwortlichen tätigen Personen (nicht älter als zwei Monate);
  • Mindestens ein Standard- oder Spezialbergungsfahrzeug, das dem aktuellen Stand der Technik sowie den gültigen Unfallverhütungsvorschriften entspricht (Zulassungsbescheinigung Teil I/II und BGV´s in Kopie);
  • eine umzäunte, verschlossene und den gültigen Umweltschutzvorschriften (ggf. Öl- oder Benzinabscheider) entsprechende Verwahrfläche, auf der mindestens 10 Fahrzeuge verwahrt werden können; weiterhin muss der Nachweis einer Sicherstellungsmöglichkeit (Halle oder Garage/n) für mindestens 3 Fahrzeuge erbracht werden;
  • das optische Erscheinungsbild des gesamten Betriebes, einschließlich der Einsatzfahrzeuge, muss ansprechend sein.

Nach Antragstellung erfolgt durch einen Mitarbeiter des VBA eine Aufnahmebesichtigung, bei der die in der Satzung genannten Voraussetzungen überprüft werden.

 

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