Ordentliche Mitglieder des VBA können natürliche Personen sowie juristische Personen und Handelsgesellschaften werden, die gewerblich ein Bergungs- und Abschleppunternehmen nach den definierten Zielen des Verbandes betreiben.
Es müssen einige betriebliche, technische und personelle Mindestanforderungen von den Antragstellern für die ordentliche VBA-Mitgliedschaft erfüllt werden.
Nach Eingang des Mitgliedsantrages sowie der erforderlichen Unterlagen in der Geschäftsstelle werden Sie unangemeldet von einem Außendienstmitarbeiter des VBA besucht. Wenn dann festgestellt wird, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, steht einer Aufnahme in den Verband nichts mehr im Wege.
Allgemeine Informationen
Die nachfolgend aufgeführten betrieblichen, technischen und personellen Voraussetzungen müssen mindestens von Antragstellern für die ordentliche VBA-Mitgliedschaft erfüllt werden:
Nach Antragstellung erfolgt durch einen Mitarbeiter des VBA eine Aufnahmebesichtigung, bei der die in der Satzung genannten Voraussetzungen überprüft werden.