Der VBA legt bei der Aufnahme neuer ordentlicher Mitgliedsunternehmen großen Wert auf ein Mindestmaß an fachlichen, personellen und technischen Anforderungen. Diese werden durch die Mitarbeiter des VBA in einer Aufnahmebesichtigung überprüft. Leistungsbereitschaft, Seriosität, modernes Gerät und 24-Stunden-Service sind nur einige der Voraussetzungen, die alle VBA-Mitgliedsbetriebe erfüllen müssen.
Bereits seit 1986 vergibt der Verband das Gütesiegel „Geprüfter VBA-Fachbetrieb“. Dieses erhalten Unternehmen auf Antrag und einer entsprechenden Überprüfung. Die geforderte Leistungsfähigkeit dieser kontrollierten Unternehmen entspricht dem Standard, den auch Vermittlungszentralen und Behörden als notwendig erachten, um sie jederzeit zur Bewältigung verschiedenster Pannen- und Unfalllagen hinzuzuziehen.
Die Kriterien für den Geprüften VBA-Fachbetrieb wurden zuletzt 2016 angepasst. Nun gab es eine umfassende Überarbeitung des Anforderungskatalogs. Der Geprüfte VBA-Fachbetrieb 2023 ist ab sofort die Grundlage für alle Unternehmen, die sich auszeichnen lassen möchten.
Einige Betriebe haben sich hier ganz besonders ausgezeichnet. Sie haben überdurchschnittlich gut ausgebildete Mitarbeiter, einen Fuhrpark, der dem aktuellen technischen Stand entspricht und allen erdenklichen Anforderungen gerecht wird. Außerdem haben sie ein ausgesprochen umweltgerecht gestaltetes Betriebsgelände.
In Zusammenarbeit mit Sachverständigen werden die Antragsteller auf die personelle, betriebliche und technische Leistungsfähigkeit überprüft und mit einer Urkunde ausgezeichnet. Sinn und Zweck des Prüfsiegels ist hier natürlich auch bei der Auftragsvergabe von Behörden, Automobilclubs etc. in besonderem Maße berücksichtigt zu werden. Geprüfte VBA-Fachbetriebe haben darüber hinaus nachgewiesen, dass sie der Kundenzufriedenheit höchste Priorität einräumen. Inzwischen wurden die Kriterien des „Geprüften VBA-Fachbetriebes“ Bestandteil vieler behördlicher Verträge.
Bei der Überarbeitung 2023 galt es, die Kriterien im Hinblick auf die Rechtslage hin abzuklopfen. Seit der letzten Novellierung haben sich Gesetze, Vorschriften und auch Fahrzeugschlüsselnummern geändert. Zudem muss der Entwicklung der Fahrzeugtechnik Rechnung getragen werden. Da ist zum Beispiel die Elektromobilität zu nennen. E-Fahrzeuge weisen ein höheres Gewicht als das bisher zugrunde gelegte auf, dies ist bei der Hublast von Ladekranen bei LFBK zu berücksichtigen. Die Alternativ-Antriebe werfen auch die Frage nach Quarantäneplätzen auf. Ebenso verhält es sich mit dem Augenmerk auf die Weiterentwicklung von Bergungstechnologien wie starke Ladekrane, Rotator oder AWU mit integrierten Bergekranen.
Die Anforderungen für die Erlangung des „Geprüften VBA-Fachbetriebes“ für den Fahrzeug-Auftragsbereich bis 3,5 t sowie Schwerverkehrsbereich I und II stellen spezielle Erfordernisse im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme dar.
Im Auftragsbereich bis 3,5 t wird u. a. die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge vorgegeben. Mindestens muss ein Lkw für Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) mit einer Nutzlast von mindestens 3.500 kg sowie einem drehbaren Ladekran, der bei einer Ausladung von 10 m eine Mindsthakenlast vom 1.000 kg aufweist, vorgehalten werden.
Des Weiteren muss der zukünftige Fachbetrieb einen weiteren LFB/K mit mindestens 2.500 kg Nutzlast oder einen Abschleppwagen (AWU) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast /-hublast von 900 kg vorhalten.
Zuletzt muss der zukünftige Fachbetrieb noch ein Pannenhilfefahrzeug vorhalten, dies kann ein SKP oder SKW sein.
Außerdem werden an den Betrieb besondere Anforderungen bei der Verwahrung und Eigentumssicherung von Fahrzeugen, an den ordentlichen Geschäftsbetrieb u.v.m. gestellt. Hinsichtlich der Verwahrmöglichkeiten sind außerdem entsprechende betriebliche und umweltschutzrelevante Standards gefragt.
Der Fachbetrieb für den Schwerverkehr Gruppe I ist ebenfalls mit Mindestausstattungsdetails belegt. Neben dem Pannenhilfsfahrzeug ist ein Abschleppwagen/Kranwagen mit einer verfahrbaren Haken-/Hublast von 6 t bei 60 km/h vorzuhalten. So soll gewährleistet sein, dass der Abschleppdienst einen havarierten Lkw ohne Überschreitung der gesetzlichen Anforderungen auch über weitere Strecken befördern kann.
Für die Erlangung des Fachbetriebes Schwerverkehr Gruppe II muss zusätzlich zu den Anforderungen der Gruppe I ein Auto- oder Mobilkran mit einer Mindesttragfähigkeit von 40 t bei 3 m Ausladung von Drehkranzmitte vorhanden sein.
Sollten Sie als VBA-Mitglied Interesse an der Anerkennung zum geprüften Fachbetrieb haben, rufen Sie uns unter 0202-26656-0 an, wir informieren Sie gerne.