Das wesentliche Ziel, welches mit der Verlagerung der Hilfevermittlung sowohl für Pannen- als auch für Unfallfahrzeuge von Autobahnmeistereien und Polizei auf eine privatrechtliche Organisation erlangt werden soll, ist eine optimale Weiterleitung und Erledigung von Hilfeersuchen und insbesondere die Erledigung von Abschleppaufträgen.
Diese Rahmenbedingungen waren und sind die Basis für die Gründung von Verkehrsservicevereinen. Auf Ebene der Bundesländer herunter gebrochen, werden mit den Landesvertretungen diese Aufgaben wahrgenommen. Die kleinen "APU´s" sind paritätisch besetzt und wickeln keine Abschleppaufträge selbst und unmittelbar ab. Diese sollen vielmehr auch künftig von gewerblichen Abschleppunternehmen im Einzelfall übernommen werden.
Ein Verkehrsserviceverein muss möglichst geringe Kosten verursachen und darf kein wirtschaftliches Eigeninteresse verfolgen. Ziel der Verlagerung auf Verkehrsservicevereine ist es, die staatlichen Dienststellen von den unvermeidbaren Korrespondenzen und Beschwerdefällen zu entlasten. Die Vermittlung von nicht sicherheitsrelevanten Abschleppaufträgen ist keine unmittelbare staatliche Aufgabe.